Welche Ermäßigungen gibt es?

Folgende Personen erhalten eine Ermäßigung:

  • Wer zur Schule geht, studiert, sich in Ausbildung befindet oder Freiwilligendienst leistet und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt.
  • Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält eine Ermäßigung von 25 %, wer laufende Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht, wer einen Sozialpass der Stadt Schleswig oder eine Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein besitzt, erhält eine Ermäßigung von 50 % auf das Entgelt.

Einzelne Veranstaltungen oder Themenbereiche sind von einer Entgeltermäßigung ausgeschlossen (bitte beachten Sie eventuelle Hinweise in der Kursbeschreibung oder fragen Sie im Büro nach).

Eine eventuelle Ermäßigung bezieht sich nicht auf alle Gebührenbestandteile der Kursgebühr, so bleiben das Grundentgelt von 3€ oder 5€ sowie eventueller Kostenersatz wie bspw. Lebensmittelumlagen immer konstant. Die Ermäßigung bezieht sich ausschließlich auf die reine Kursgebühr/ Kerngebühr. Wer eine Ermäßigung beanspruchen möchte, muss den Anspruch bei der Anmeldung beantragen und vor Veranstaltungsbeginn belegen.

Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen.

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E-Mail: vhs@schleswig.de


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Dienstag zusätzlich 14-16 Uhr

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Die Deutsch-Beratung ist aus organisatorischen Gründen bis auf Weiteres geschlossen

 


 

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