Nachstehend haben wir die aktuellen Richtlinien (Stand Mai 2016) zum Bildungsurlaub des Landes Schleswig-Holsteins zusammengefasst: Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein finden Sie unter: www.bildungsfreistellung.schleswig-holstein.de
Bildungsurlaub, oder korrekterweise Bildungsfreistellung, beschreibt den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitsgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dabei wird das Arbeitsentgelt während der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung tragen die Teilnehmenden.
Einen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Arbeitnehmer/innen, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommune sowie Richter/innen, deren Arbeitsverhältnis schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein liegt. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestehen. Beamten und Beamten des Bundes sowie Soldaten haben keinen Anspruch. Für diese Personengruppe gelten Sonderregelungen des Bundes.
In der Regel besteht Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung im Jahr. Ist die reguläre Arbeitszeit mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht bzw. verringert sich der Anspruch entsprechend.
Die Dauer der Fortbildungsveranstaltung kann zwischen einem Tag und maximal 10 Tagen variieren.
Wollen Sie eine längere als fünftägige Veranstaltung besuchen, besteht die Möglichkeit der „Verblockung“. Dabei wird der Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Jahres verbunden. Eine „Verblockung“ ist nur möglich, wenn Sie Ihren Freistellungsanspruch im laufenden Jahr nicht verbrauchen und noch vor dem 31.12. bei Ihrem Arbeitgeber die Übertragung des Freistellungsanspruches auf das folgende Jahr anmelden.
Möchten Sie Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber diese Absicht frühestmöglich, mindestens aber sechs Wochen vor Kursbeginn, mitteilen. Bei der Geltendmachung (am besten schriftlich) ist auf die staatliche Anerkennung als Bildungsfreistellungsveranstaltung hinzuweisen. Bitte lassen Sie sich deshalb bei allen Veranstaltungen von dem Anbieter versichern, dass die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung auch tatsächlich als Bildungsfreistellung anerkannt ist. Der Veranstalter sollte Ihnen ggf. eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber übersenden.
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsfreistellung nur ablehnen, wenn ein ordnungsmäßiger Betriebsablauf ansonsten nicht gewährleistet werden könnte. Dies könnte aufgrund zwingender betrieblicher Belange oder Urlaubswünsche von Kollegen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, der Fall sein. Die Ablehnung muss schriftlich und unter Angabe des Grundes erfolgen. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch nicht und ist auf das folgende Jahr übertragbar.
Schauen Sie einfach hier, in unserem aktuellen Programmheft oder kontaktieren Sie uns telefonisch, wir beraten Sie gern!
Bildungsurlaub wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt. Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist der Veranstalter verantwortlich. Ob eine Anerkennung besteht, sollten Sie vor dem Antrag beim Veranstalter erfragen.
Für welche anerkannte Bildungsveranstaltung Sie sich entscheiden, ist allein Ihre Sache. Die Weiterbildung muss keinen Bezug zur Arbeit haben. Thematische oder inhaltliche Vorgaben kann der Arbeitgeber nicht machen.
In Einzelfällen sind bestimmte Bildungsurlaube, so beispielsweise solche mit Gesundheitsschwerpunkt nur für bestimmte Berufsgruppen anerkannt. Auch wenn Sie nicht unter die beschriebenen Berufsgruppen fallen, lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung bleibt auch im Krankheitsfall bestehen. Sollten Sie während der Weiterbildungsveranstaltung erkranken und ist die Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert, bleiben die Tage, an denen Sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, als Anspruch bestehen.
Eine Erkrankung entbindet allerdings nicht von der Zahlungspflicht.
Die Stornierungsfrist beim Bildungsurlaub beträgt an der Volkshochschule der Stadt Schleswig 6 Wochen vor dem Kursbeginn.
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