Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Der Vortrag der Verbraucherzentrale ist gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Er findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.
Ein Rücktritt von diesem Kurs ist bis spätestens zum 13.05.2026 möglich. Bitte beachten Sie, dass nach diesem Datum keine Rückerstattung oder Umbuchung mehr vorgenommen werden kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie im Kurs begrüßen zu dürfen!
Kursnr.: 13909W
Kosten: entgeltfrei
Anmeldung möglich




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Während der Schulferien sind wir nur vormittags erreichbar.
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